Prüfung / Besondere Leistungsfeststellung

Prüfungen und Besondere Leistungsfeststellungen im Überblick

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Teilnahme (verbindlich!):

  • Besondere Leistungsfeststellung Klasse 9:
    • Alle Schüler im Hauptschulbildungsgang der Klassenstufe 9
    • Schüler im Realschulbildungsgang Klasse 9 (bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z. B. gewünschtes Verlassen der Schule und Übergang in eine berufliche Ausbildung)
  • Abschlussprüfung Klasse 10:
    • Alle Schüler der Klassenstufe 10

Ziel:

    • Besondere Leistungsfeststellung Klasse 9:
      • Erreichen des Hauptschulabschlusses oder
      • Erreichen des qualifizierenden Hauptschulabschlusses (Übergang in Klasse 9 oder Klasse 10 des Realschulbildungsganges möglich!)
    • Abschlussprüfung Klasse 10:
      • Erreichen des Realschulabschlusses

Schriftliche Prüfungen / Leistungsnachweise:

      • Besondere Leistungsfeststellung Klasse 9:
        • Erste Fremdsprache (Englisch)
          • Teil A (schriftlich): 90 Minuten
          • Teil B (Gruppenprüfung 20 oder 30 Minuten)
        • Deutsch (180 Minuten)
        • Mathematik (180 Minuten)
      • Abschlussprüfung Klasse 10:
        • Erste Fremdsprache (Englisch)
          • Teil A (schriftlich): 180 Minuten
          • Teil B (Gruppenprüfung 25 oder 35 Minuten)
        • Deutsch (240 Minuten)
        • Mathematik (240 Minuten)
        • Biologie / Chemie oder Physik (150 Minuten)

Mündliche Prüfungen / Leistungsnachweise

Hinweis:

Das Fach Sport ist nicht als Prüfungsfach zugelassen. In Klasse 10 ist außerdem der Vertiefungskurs nicht als Prüfungsfach möglich.

      • Besondere Leistungsfeststellung Klasse 9:
        • Zwei weitere, schriftlich nicht geprüfte Fächer
      • Abschlussprüfung Klasse 10:
        • Ein weiteres, schriftlich nicht geprüftes Fach

Zusätzliche Prüfungen / Leistungsnachweise:

Es sind bis zu zwei zusätzliche mündliche Prüfungen / Leistungsnachweise möglich, diese müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse von Leistungsnachweisen / Prüfungen bei der Schulleitung beantragt werden


Abschlüsse

žHauptschulabschluss
Voraussetzungen:
  • —Teilnahme an der BLF
  • —Alle Fächer mindestens Note 4
  • —Notenausgleich (höchstens in drei Fächern):
    • —Note 6 kann nicht ausgeglichen werden
    • —Einmal kann Note 5 in D, Ma, 1. Fremdsprache, Ph, Ch, WTH durch Note 3 in diesen Fächern ausgeglichen werden
    • —Note 5 in einem anderen Fach kann mit Note 3 ausgeglichen werden
Qualifizierender Hauptschulabschluss
žVoraussetzungen:
  • —Ziel der Klassenstufe 9 erreicht
  • —Erfolgreiche Teilnahme an BLF:
    • —Durchschnitt aller Jahresnoten des Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 3,0
    • —Kein Fach schlechter als Note 4
    • —In allen Leistungsnachweisen der BLF wurde mindestens die Note 4 erreicht
Realschulabschluss
žVoraussetzungen:
  • —Teilnahme an den Prüfungen
  • —Alle Endnoten mindestens Note 4
  • —Notenausgleich (höchstens in zwei Fächern):
    • Note 6 kann nicht ausgeglichen werden
    • Einmal kann Note 5 durch Note 3 ausgeglichen werden
    • Endnote 5 in zwei Fächern (außer in D, Ma, 1. Fremdsprache und gewähltem naturwissenschaftlichem Fach) kann durch die Endnoten 2 und 3 oder besser in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden

Schwerpunkte für die Vorbereitung auf die Prüfungen / Besonderen Leistungsfeststellungen

Die Schwerpunkte zur selbständigen Vorbereitung auf die Besondere Leistungsfeststellung (BLF) und Prüfungen findet Ihr auf den Seiten der einzelnen Unterrichtsfächer. Solltet Ihr dazu Fragen haben, wendet Euch bitte an Eure Fachlehrer.

Außerdem beachtet bitte, dass diese Hinweise nicht rechtsverbindlich sind, nur von denen gesehen werden können, die sich auf dieser Webseite anmelden und auch von den Fachlehrern angepasst werden können, es sind also wirklich nur Hinweise ...

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