Elternmitwirkung an der Schule

Elternrat

Eltern sind ein wichtiger Partner unserer Schule. Nur gemeinsam mit den Eltern können wir die optimale Ausbildung unserer Schüler erreichen.

Deshalb ist auch die aktive Mitwirkung unserer Eltern bei der weiteren Gestaltung und Entwicklung unserer Schule wichtig. Die Mitwirkungsrechte und -pflichten von Elternvertretungen sind im Sächsischen Schulgesetz, insbesondere in den Paragraphen 45 bis 50a sowie in der Elternmitwirkungsverordnung geregelt.

Der Elternrat unserer Schule trifft sich in der Regel einmal im Monat, um gemeinsam mit der Schulleitung und bei Bedarf auch mit anderen Partnern ins Gespräch zu kommen, sich zu informieren und gemeinsame Festlegungen zu treffen. Dabei sind stets die Klassenelternsprecher und auch deren Stellvertreter eingeladen.

Wenn Sie sich anmelden, erhalten Sie noch mehr Informationen über die Arbeit der Elternvertreter an unserer Schule. Eltern können dazu auch die Anmeldedaten ihrer Kinder nutzen.

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